DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

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UNSERE LEISTUNGEN

…EIN AUSZUG UNSERER TÄTIGKEITEN

Im Umgang mit der Vielzahl von verschiedenen Fliesenerzeugnissen, wie glasiertem Steingut, bis hin zum edelsten Granit sind wir bestens vertraut. Wir sind spezialisiert auf Neubauten, Sanierung und Modernisierung von Bädern, Küchen, dem gesamten Wohnbereich, Balkonen und Terrassen sowie Treppenhäusern. Im industriellen Bereich bieten wir Ihnen die Verlegung von Rüttelböden, dem effektiven, schnellen und belastbaren Bodenbelag für hohe Ansprüche. Verputzarbeiten, Trockenbau sowie kleinere Estricharbeiten führen wir selbst aus. Mit ausgewählten Baustoffen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

PRIVATER WOHNUNGSBAU

FREUDE SPÜREN…

Eingangs- und Wohnbereiche, Küchen und Bäder sind der Mittelpunkt der eigenen Oase. Die gestalterische Vielfalt von keramischen Produkten verleiht dem Eigenheim die Atmosphäre zum Wohlfühlen.Das große Plus gegenüber anderen Materialien im Innenausbau besteht durch die optimale Reinigung und Pflege. Schmutzige Kinderschuhe, Zigarettenglut, Flecken jeglicher Art haben gegen keramische Beläge keine Chance. Darüber hinaus sind Fliesen die ideale Lösung gegen Hausstaub-Allergie und Milben. Jeder Vergleich zu anderen Bodenbelägen zeigt: Keramik ist unübertroffen.

GEWERBLICHER BAU

HOHE WIRTSCHAFTLICHKEIT –
LEICHTE PFLEGE

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im industriellen Objektbereich (In- und Ausland) bieten wir Ihnen die fachgerechte Ausführung von Rüttelböden, Epoxidharzabdichtung, -verklebung und -verfugung.

DIE FLIESENLEGER

FÜR SCHÖNE BÄDER & WOHNRÄUME
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STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
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