DIE FLIESENLEGER • PATRICK SCHICHA MEISTERBETRIEB

KONTAKT

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe.

EINGANG & FLUR

die-fliesenleger-eingang-flur-4-800x1066

DER ERSTE EINDRUCK ENTSCHEIDET…

Wo auch immer wir ein Gebäude betreten, der Eingangsbereich ist die Visitenkarte der Bewohner.

Vor allem hier zeigen Fliesen ihr Können. Kein anderer Raum wird so häufig betreten. Die Sportschuhe der Rasselbande, das verschmutzte Schuhwerk der Gatten, wie auch die eleganten Stöckelschuhe beanspruchen diesen Bereich besonders. In der kalten Jahreszeit gesellen sich oft zu Matsch und Wassertropfen auch Streusalz, für viele andere Beläge ein Problem – nicht für Ihre Keramik!!!

Unglasierte Keramik ist von Natur aus mechanisch belastbar und strapazierfähig. Aber auch glasierte Oberflächen mit einer Abriebfestigkeit der Gruppe IV oder V überstehen diese Beanspruchungen.

Im Eingangsbereich wie im Treppenhaus empfiehlt es sich trittsichere Fliesen zu wählen. Gerade an Regentagen könnte sonst der erste Schritt ins Eigenheim eine nicht gewollte Rutschpartie mit sich bringen.

Mit der großen Auswahl an Farben und Formaten lässt sich der Eingangsbereich so individuell gestalten, dass beim Eintritt der Wohn- und Lebensstil zur Geltung kommt. Ob südländisch, klassisch oder modern; entdecken Sie die Möglichkeiten.

LASSEN SIE SICH INSPIRIEREN…

DIE FLIESENLEGER

FÜR SCHÖNE BÄDER & WOHNRÄUME
KONTAKT AUFNEHMEN

STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN

NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200 €URO IM JAHR!

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:

20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist u.a.:

  • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
  • Es werden die Arbeitskosten (Lohnkosten) inkl. der Mehrwertsteuer berücksichtigt, d.h. die Rechnung muss nach Material- und Lohnkosten getrennt ausgestellt werden.
  • Die Zahlung muss per Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden usw.
  • Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

Dieser Steuerbonus ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.)

FÖRDERUNG

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
ERFAHREN SIE MEHR...